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Spezielle Reiserücktrittsversicherung Covid-19

Familie am Strand in der Somme-Bucht ©Somme Tourisme
Campingplatz Le Ridin Le Crotoy, Familie, die auf der Terrasse eines Cottages frühstückt
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IM FALLE EINES LOCKDOWNS BEKOMMEN SIE IHR GELD ZURÜCK!

Wenn zum Zeitpunkt Ihres Aufenthalts: Folgendes eintritt

  • Lockdown oder Beschränkung der Reisen auf eine Anzahl von Kilometern, die eine Anreise zum Campingplatz nicht zulässt

  • Schließung der Grenzen

  • Administrative Schließung des Campingplatzes

  • Quarantäne bei der Ankunft des Kunden oder bei der Rückkehr des Kunden in sein Land



Ihnen wird eine Gutschrift oder eine Rückerstattung nach Wahl für die für den nicht durchgeführten Aufenthalt gezahlten Beträge angeboten. Um mehr darüber zu erfahren, werfen Sie einen Blick in unsere AGB

UND DIE REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG DECKT AUCH DEN CORONAVIRUS AB:

Wenn Sie am Tag Ihres Aufenthalts oder in der Woche vor Ihrem Aufenthalt

  • An Corona erkrankt sind

  • Kontaktperson sind, 7 Tage in Quarantäne gesteckt werden

  • Ihr Urlaub von Ihrem Arbeitgeber gestrichen wurde

  • Und noch vieles mehr…



Schließen Sie die Reiserücktrittsversicherung ab, um abgesichert zu sein.
Um mehr zu erfahren, werden Sie einen Blick auf unsere AGB